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Vermieter­gemeinschaft Pfennig
in 04924 Bad Liebenwerda

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AGB
Vermietergemeinschaft "Pfennig" in 04924 Bad Liebenwerda
AGB (Allgemeine Mietbedingungen alias Liefer- und Leistungsbedingungen)

• Ihre Buchungsanfragen können Sie per Telefon, Fax oder via Internet an uns täglich innerhalb der treffsichersten
  Zeiten von 7.30 Uhr - 11.30 Uhr und 14.00 Uhr - 19.00 Uhr richten.

• Die schriftliche Buchung sollte bei uns nach evtl. vorheriger fernmündlicher terminlicher Absprache rechtzeitig
  vor Anreise eingehen.

• Ein Buchungsvertrag zwischen uns kommt zustande, wenn Sie von mir die mündlich/schriftlich/fernmündlich
  Buchungsbestätigung für den gewünschten Zeitraum erhalten.

• Die Mietrechnung (Gesamtbetrag) ist vor Anreise per Überweisung zahlbar.

• Bei Terminverschiebungen oder gar Absagen und Verhinderungen wegen anderweitiger Dringlichkeiten gilt
  Nachfolgendes zu beachten:

  Bei Absagen / Stornierungen von mehrtägigen Urlaubsreisen bis 14 Tage vor Anreise
  trägt der Mieter 50% des Mietpreises.
  Bei noch kurzfristigeren Absagen (13 - 0 Tagen) vor Reiseantritt
  trägt der Mieter 80% des Mietpreises.

  Bei Kurz- und Tagesmietverträgen wie sie z.B. bei Geschäftsreisenden abgeschlossen werden,
  gibt es den Begriff Stornierung lt. Tourismus-Recht nicht.
  Auf diese Verträge ist das Mietrecht anzuwenden und mit dem Abschluß des Vertrages sind Sie an den Vertrag
  gebunden, welcher nicht einmal schriftlich abgefasst sein muß.
  Das Mietrecht kennt anders als z.B. das Reiserecht keinen vorzeitigen Rücktritt.

• Vorzeitige Abreisen des Mieters liegen in der individuellen Verantwortlichkeit des Mieters und haben keine
  Mietkostenerstattung zur Folge.

• Mietkostenerstattungsanspruch oder Minderungsanspruch bestehen nicht bei Einflüssen durch höhere Gewalt
  und bei Ausfall durch öffentliche Versorgungsnetze etc.
  Dies trifft auch zu, wenn technischen Einrichtungsgegenstände Funktionsdefizite aufweisen und kurzfristig
  ausfallen.

• Der Mieter wird gebeten, Mängel in den gemieteten Räumlicfhkeiten sofort dem Vermieter mitzuteilen.
   Ich werde umgehend bemüht sein, diese Mängel abzustellen oder aber entsprechenden Ersatz zu schaffen.
   Je nach Schwierigkeitsgrad des Mangels bitte ich um eine Bearbeitungszeit von ca. 2 Tagen, bei
   Handwerkerleistungen entsprechend der Terminmöglichkeiten mehr.

• Reklamationen, die nach dieser Reklamationsfrist eingehen, können nicht mehr entsprechend gewertet werden.

• Verstößt ein Mieter gegen die AGB / Mietbedingungen kann der Vermieter den Gast auffordern,
   die Räumlichkeiten sofort zu verlassen, was eine einseitige sofortige Kündigung des Mietverhältnisses darstellt.
   Damit verwirkt der Mieter auch seinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.

• Der Vermieter ist berechtigt, die Räumlichkeiten bei dringlichem Bedarf im Ausnahmefall (wie bei dringlichen
   Reparaturen, Handerkerleistungen, Verhinderung von Schäden etc) auch ohne die Zustimmung des Mieters
   zu betreten.

• Sollte ein Zimmerservice gewünscht sein, erfolgt eine vorherige Absprache des "Zeitfensters" dazu.

• Erfolgt die Vermietung der Räumlichkeiten in Form eines Dauermietverhältnisses im Zeitraum
   bis zu 6 Monaten und darüber, gelten die Räumlichkeiten als Privatsphäre des Mieters und der Vermieter
   meldet seinen Besuch je nach Zutrittsgrund und Möglichkeit vorher an,
   außer es bestehen dringende Erfordernisse und die Notwendigkeiten handwerklicher Einsätze.
   Dazu zählt auch wenn der Mieter nach Hause / in Urlaub gefahren ist und die Wohnung nicht entsprechend
   gesichert verlassen hat, d.h. die Heizung nicht entsprechend reduziert hat oder das Wasser noch
   aus einem Hahn tropft ... und oder dass z.B. die Fenster bei Unwetter dringend verschlossen werden müssen
   und sogar das Licht durchgängigt brennt, weil es vergessen wurde auszumachen etc.

• Bei bevorstehender regulärer Beendigung des Mietvertrages (Auslaufen der Mietzeit) vorrangig bei Daumietern
   mit Mietverhältnissen bis zu 6 Monaten Dauer und darüber erklärt sich der Mieter bereit, innerhalb der
   letzten 4 Wochen seines Aufenthaltes im Zeitraum von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr für avisierte Neubewerber
   einen Besichtigungszugang zu ermöglichen.

•  An- und Abreisezeiten
   Am Abreisetag sind die Räumlichkeiten bis 10 Uhr zu räumen.
   Bei Nutzung als Ferienwohnung sollte diese "hyggienisch rein" geschehen oder entsprechend den
   vertraglichen Vereinbarungen zur Übergabe der Hygieneendreinigung.

   Am Anreisetag steht Ihnen die Räumlichkeit ab 15.00 Uhr zur Verfügung.

   Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns Ihre konkrete Anreisezeit 2-3 Tage vorher mitteilen würden.

   Gern holen wir Sie auch vom Bahnhof Bad Liebenwerda ab (Service unseres Hauses - kostenlos bei An-
   und Abreise).

• Zur Anreise erfolgt die Schlüsselübergabe entsprechend der individuellen Absprache.

• Wir bitten die Mieter nach Anreise die Meldeunterlagen / Meldeschein etc. sofort auszufüllen und an den
   Vermieter zu übergeben.
   Bei Langzeitmietern ist die An- und Abmeldung beim Einwohnermeldeamt selbständig vorzunehmen und
   bei Auszg ist dem Vermieter eine Kopie der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt vorzulegen.

• Alle unsere Räume sind NICHTRAUCHERAPARTMENTS.
   Für Gäste, die Raucher sind, stehen auf den Terrassen und im jeweiligen Eingangsbereich Raucherinseln zur
   Verfügung. Ratsam ist die Entsorgung der Kippen in einem mit Wasser gefüllten Behältnis oder in den
   bereit gestellten Aschern.

   Ich appelliere an die Ehrlichkeit der Raucher, die von Ihnen verursachten Schäden (Brandflecken auf
   Tischdecken im Aussenbereich o.ä.) bitte sofort zu melden.

• Bei entstandenen Schäden informieren Sie mich bitte umgehend.
   Für die vom Mieter verursachten Schäden übernimmt der Mieter die volle Verantwortung.
   Zerstörtes, verloren gegangenes und defektes Inventar wird dem betreffenden Mieter oder der betreffenden
   Mietergemeinschaft zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
   Eigenständige Ersatzbeschaffung durch den Mieter ist nicht erwünscht.

• Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters.

Der Mieter bestätigt von den AGB zum Mietverhältnis Kenntnis genommen zu haben und diese anzuerkennen.

Bei Nichteinhaltung der AGB / Mietbedingungen behalte ich mir vor, den Mietvertrag sofort aufzulösen.

Gerichtsstand:

Bei Mietstreitigkeiten, resultierend aus diesem Vertrag, ist der Gerichtsstand der Wohsitz des Vermieters, in diesem Fall: 04924 Bad Liebenwerda


Salvatorische Klausel:

Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt, auch wenn einige Bestimmungen und Verfügungen des Vertrages
nach dessen Abschluss unwirksam oder undurchführbar werden.
Anstelle der undurchführbaren und unwirksamen Bestimmungen treten wirksame Regelungen und Bestimmungen,
die dem wirtschaftlichen Ziel der Vertragspartner und deren Zielsetzung am nächsten kommen, in jedem Fall dann,
wenn sich der Vertrag dahingehend als lückenhaft erweist.

Diese AGB/Mietbedingungen sind bis auf Widerruf für alle Mietvertäge zur Vermietung der Apartments und Zimmer verbindlich.

Bad Liebenwerda, den 15.08.2018

Cordula Pfennig
- Vermietergemeinschaft Fam. Pfennig -