Zimmer - Apartments - Fewo
Vermietergemeinschaft Pfennig
in 04924 Bad Liebenwerda
AGB
Vermietergemeinschaft "Pfennig" in 04924 Bad Liebenwerda
AGB (Allgemeine Mietbedingungen alias Liefer- und Leistungsbedingungen)
• Ihre Buchungsanfragen können Sie per Telefon, Fax oder via Internet an uns
täglich innerhalb der treffsichersten
Zeiten von 7.30 Uhr - 11.30 Uhr und 14.00 Uhr - 19.00 Uhr richten.
• Die schriftliche Buchung sollte bei uns nach evtl. vorheriger fernmündlicher
terminlicher Absprache rechtzeitig
vor Anreise eingehen.
• Ein Buchungsvertrag zwischen uns kommt zustande, wenn Sie von mir die
mündlich/schriftlich/fernmündlich
Buchungsbestätigung für den gewünschten Zeitraum erhalten.
• Die Mietrechnung (Gesamtbetrag) ist vor Anreise per Überweisung zahlbar.
• Bei Terminverschiebungen oder gar Absagen und Verhinderungen wegen anderweitiger
Dringlichkeiten gilt
Nachfolgendes zu beachten:
Bei Absagen / Stornierungen von mehrtägigen Urlaubsreisen bis 14 Tage vor
Anreise
trägt der Mieter 50% des Mietpreises.
Bei noch kurzfristigeren Absagen (13 - 0 Tagen) vor Reiseantritt
trägt der Mieter 80% des Mietpreises.
Bei Kurz- und Tagesmietverträgen wie sie z.B. bei Geschäftsreisenden abgeschlossen
werden,
gibt es den Begriff Stornierung lt. Tourismus-Recht nicht.
Auf diese Verträge ist das Mietrecht anzuwenden und mit dem Abschluß des Vertrages
sind Sie an den Vertrag
gebunden, welcher nicht einmal schriftlich abgefasst sein muß.
Das Mietrecht kennt anders als z.B. das Reiserecht keinen vorzeitigen Rücktritt.
• Vorzeitige Abreisen des Mieters liegen in der individuellen Verantwortlichkeit des Mieters und
haben keine
Mietkostenerstattung zur Folge.
• Mietkostenerstattungsanspruch oder Minderungsanspruch bestehen nicht bei Einflüssen durch
höhere Gewalt
und bei Ausfall durch öffentliche Versorgungsnetze etc.
Dies trifft auch zu, wenn technischen Einrichtungsgegenstände Funktionsdefizite aufweisen
und kurzfristig
ausfallen.
• Der Mieter wird gebeten, Mängel in den gemieteten Räumlicfhkeiten sofort dem Vermieter
mitzuteilen.
Ich werde umgehend bemüht sein, diese Mängel abzustellen oder aber entsprechenden
Ersatz zu schaffen.
Je nach Schwierigkeitsgrad des Mangels bitte ich um eine Bearbeitungszeit von ca. 2 Tagen,
bei
Handwerkerleistungen entsprechend der Terminmöglichkeiten mehr.
• Reklamationen, die nach dieser Reklamationsfrist eingehen, können nicht mehr entsprechend
gewertet werden.
• Verstößt ein Mieter gegen die AGB / Mietbedingungen kann der Vermieter den Gast
auffordern,
die Räumlichkeiten sofort zu verlassen, was eine einseitige sofortige Kündigung des
Mietverhältnisses darstellt.
Damit verwirkt der Mieter auch seinen Anspruch auf Rückerstattung des
Mietpreises.
• Der Vermieter ist berechtigt, die Räumlichkeiten bei dringlichem Bedarf im Ausnahmefall (wie
bei dringlichen
Reparaturen, Handerkerleistungen, Verhinderung von Schäden etc) auch ohne die
Zustimmung des Mieters
zu betreten.
• Sollte ein Zimmerservice gewünscht sein, erfolgt eine vorherige Absprache des "Zeitfensters"
dazu.
• Erfolgt die Vermietung der Räumlichkeiten in Form eines Dauermietverhältnisses im
Zeitraum
bis zu 6 Monaten und darüber, gelten die Räumlichkeiten als Privatsphäre des
Mieters und der Vermieter
meldet seinen Besuch je nach Zutrittsgrund und Möglichkeit vorher an,
außer es bestehen dringende Erfordernisse und die Notwendigkeiten handwerklicher
Einsätze.
Dazu zählt auch wenn der Mieter nach Hause / in Urlaub gefahren ist und die Wohnung
nicht entsprechend
gesichert verlassen hat, d.h. die Heizung nicht entsprechend
reduziert hat oder das Wasser noch
aus einem Hahn tropft ... und oder dass z.B. die Fenster bei Unwetter dringend verschlossen
werden müssen
und sogar das Licht durchgängigt brennt, weil es vergessen wurde auszumachen etc.
• Bei bevorstehender regulärer Beendigung des Mietvertrages (Auslaufen der Mietzeit) vorrangig bei
Daumietern
mit Mietverhältnissen bis zu 6 Monaten Dauer und darüber erklärt sich der
Mieter bereit, innerhalb der
letzten 4 Wochen seines Aufenthaltes im Zeitraum von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr für
avisierte Neubewerber
einen Besichtigungszugang zu ermöglichen.
• An- und Abreisezeiten
Am Abreisetag sind die Räumlichkeiten bis 10 Uhr zu räumen.
Bei Nutzung als Ferienwohnung sollte diese "hyggienisch rein" geschehen oder
entsprechend den
vertraglichen Vereinbarungen zur Übergabe der Hygieneendreinigung.
Am Anreisetag steht Ihnen die Räumlichkeit ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns Ihre konkrete Anreisezeit 2-3 Tage vorher
mitteilen würden.
Gern holen wir Sie auch vom Bahnhof Bad Liebenwerda ab
(Service unseres Hauses - kostenlos bei An-
und Abreise).
• Zur Anreise erfolgt die Schlüsselübergabe entsprechend der individuellen Absprache.
• Wir bitten die Mieter nach Anreise die Meldeunterlagen / Meldeschein etc. sofort
auszufüllen und an den
Vermieter zu übergeben.
Bei Langzeitmietern ist die An- und Abmeldung beim Einwohnermeldeamt selbständig
vorzunehmen und
bei Auszg ist dem Vermieter eine Kopie der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
vorzulegen.
• Alle unsere Räume sind NICHTRAUCHERAPARTMENTS.
Für Gäste, die Raucher sind, stehen auf den Terrassen und im jeweiligen
Eingangsbereich Raucherinseln zur
Verfügung. Ratsam ist die Entsorgung der Kippen in einem mit Wasser
gefüllten Behältnis oder in den
bereit gestellten Aschern.
Ich appelliere an die Ehrlichkeit der Raucher, die von Ihnen verursachten Schäden
(Brandflecken auf
Tischdecken im Aussenbereich o.ä.) bitte sofort zu melden.
• Bei entstandenen Schäden informieren Sie mich bitte umgehend.
Für die vom Mieter verursachten Schäden übernimmt der
Mieter die volle Verantwortung.
Zerstörtes, verloren gegangenes und defektes Inventar wird dem
betreffenden Mieter oder der betreffenden
Mietergemeinschaft zum Wiederbeschaffungspreis in
Rechnung gestellt.
Eigenständige Ersatzbeschaffung durch den Mieter ist nicht
erwünscht.
• Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters.
Der Mieter bestätigt von den AGB zum Mietverhältnis Kenntnis genommen zu haben
und diese anzuerkennen.
Bei Nichteinhaltung der AGB / Mietbedingungen behalte ich mir vor, den Mietvertrag sofort
aufzulösen.
Gerichtsstand:
Bei Mietstreitigkeiten, resultierend aus diesem Vertrag, ist der Gerichtsstand der Wohsitz des
Vermieters, in diesem Fall: 04924 Bad Liebenwerda
Salvatorische Klausel:
Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt, auch wenn einige Bestimmungen und
Verfügungen des Vertrages
nach dessen Abschluss unwirksam oder undurchführbar werden.
Anstelle der undurchführbaren und unwirksamen Bestimmungen treten wirksame Regelungen
und Bestimmungen,
die dem wirtschaftlichen Ziel der Vertragspartner und deren Zielsetzung
am nächsten kommen, in jedem Fall dann,
wenn sich der Vertrag dahingehend als lückenhaft erweist.
Diese AGB/Mietbedingungen sind bis auf Widerruf für alle Mietvertäge zur
Vermietung der Apartments und Zimmer verbindlich.
Bad Liebenwerda, den 15.08.2018
Cordula Pfennig
- Vermietergemeinschaft Fam. Pfennig -